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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Exakt

Es wird hier nämlich die betriebene Flüchtlingspolitik und die Frage
der Einwanderung unzulässig vermischt. Man meint Füchtlingspolitik,
sagt aber "Einwanderungsfrage".

Wir brauchen:
* eine Einwanderung nach Qualifikation wie zB Neuseeland.
* eine Politik, die das Asylrecht mißbrauchende Personen schneller
erkennt und effektiver arbeitet. Meinetwegen mit Vorbescheid o.ä.,
der innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise erteilt wird und
eventuell eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
Wenn nur ca 3 % aller Asylgesuche positiv beschieden werden, findet
irgendwo ein massiver Mißbrauch statt. Die inflationäre Verwendung
des Asylantrages hat übrigens echte politische Verfolgte massiv
beeinträchtigt.
* eine klare Flüchtlingspolitik für Kriegsflüchtlinge. Meinetwegen
mit Arbeits/Aufenthaltsgenehmigung, auf jeweils 1 Jahr befristet.
Wer nachweisen kann, daß er 5 Jahre (verhandelbar) ohne den Bezug von
Sozialhilfe durch eigene Arbeit hier existieren konnte, kann nach
einem Eid aufs Grundgesetz auch als Kriegsflüchtling eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis erlangen. 
Diese verschiedenen Politiken können sich zwar überschneiden, dürfen
aber nicht vermischt werden.
Desweiteren: Asylbeantragenden sollte eine politische Betätigung
gegen den Staat, der sie angeblich verfolgt, bei Strafe der
Abschiebung untersagt werden. Es kann nicht sein, daß Kurden hier
angeblich politische Verfolgung durch die Türkei geltendmachen
wollen, dann aber von hier aus gegen den türkischen Staat arbeiten.
So züchtet man nämlich Brutstätten des Terrors.
Asylsuchende sollten auch nicht gegen den Staat, bei dem sie um Asyl
nachheischen, arbeiten. Siehe Fall Kaplan.


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