Ansonsten würde ich konstatieren, daß du dich mit Rechtstheorie nicht
besonder auskennst. Ich vermute, du sprichst von natürlichen Rechten
bzw. Ansprüchen. Hier könnte man sagen, daß ein Mensch, der an einem
bestimmten Orte wohnt und dort seinen Lebensunterhalt betreibt,
dieses Feld irgendwann ihm gehört. Man nennt das Gewohnheitsrecht. Es
gibt in der Natur kein Einbürgerungsrecht, weil es in der Natur
keinen Staat gibt.
Dieses Gewohnheitsecht gilt auch für Staaten, wenn dem nicht so wäre,
könnte man Mio. von Zugewanderten - unabhängig davon, wann sie
hierher kamen - ihre Staatsbürgerschaft absprechen, den Polen oder
den Juden z. B.
Und ja, es gibt ein Recht auf Einbürgerung:
Für Einbürgerungswillige hat die Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts "einige wesentliche Erleichterungen
gebracht. Sie erwerben bereits nach acht
Jahren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts einen
Einbürgerungsanspruch, wenn sie über einen verfestigten
Aufenthaltsstatus verfügen, sich zur freiheitlichen
und demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt für
sich und ihre Familienangehörigen bestreiten können und nicht
vorbestraft sind."
http://www.zuwanderung.de/2_Staatsangehoerigkeit.html
Die Seite wird von offizieller Behörde betrieben: Dem
Bundesinnenminist
DealeyLama schrieb am 6. Mai 2006 19:19
> es gibt kein recht auf einbürgerung
>
> rassen sind keine klassen
>
> such die beiträge durch: bei vielen schimmert der tenor der
> unbegrenzeten einwanderung durch
>
> wenn du anderer meinung bist kannst du bestimmt belegen wo denn das
> recht auf einbürgerung festgeschrieben steht...ich warte gespannt...
besonder auskennst. Ich vermute, du sprichst von natürlichen Rechten
bzw. Ansprüchen. Hier könnte man sagen, daß ein Mensch, der an einem
bestimmten Orte wohnt und dort seinen Lebensunterhalt betreibt,
dieses Feld irgendwann ihm gehört. Man nennt das Gewohnheitsrecht. Es
gibt in der Natur kein Einbürgerungsrecht, weil es in der Natur
keinen Staat gibt.
Dieses Gewohnheitsecht gilt auch für Staaten, wenn dem nicht so wäre,
könnte man Mio. von Zugewanderten - unabhängig davon, wann sie
hierher kamen - ihre Staatsbürgerschaft absprechen, den Polen oder
den Juden z. B.
Und ja, es gibt ein Recht auf Einbürgerung:
Für Einbürgerungswillige hat die Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts "einige wesentliche Erleichterungen
gebracht. Sie erwerben bereits nach acht
Jahren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts einen
Einbürgerungsanspruch, wenn sie über einen verfestigten
Aufenthaltsstatus verfügen, sich zur freiheitlichen
und demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt für
sich und ihre Familienangehörigen bestreiten können und nicht
vorbestraft sind."
http://www.zuwanderung.de/2_Staatsangehoerigkeit.html
Die Seite wird von offizieller Behörde betrieben: Dem
Bundesinnenminist
DealeyLama schrieb am 6. Mai 2006 19:19
> es gibt kein recht auf einbürgerung
>
> rassen sind keine klassen
>
> such die beiträge durch: bei vielen schimmert der tenor der
> unbegrenzeten einwanderung durch
>
> wenn du anderer meinung bist kannst du bestimmt belegen wo denn das
> recht auf einbürgerung festgeschrieben steht...ich warte gespannt...