ich habe deutlich dargelegt daß es keinerlei automatisches recht
weder auf einwanderung noch einbürgerung gibt...auch nicht per
gewohnheitsrecht...was du auch hättest wissen können hättest du dich
mal mit dem gewohnheitsrecht auseinandergesetzt... :)
also wo sind deine argumente? wo?
weder auf einwanderung noch einbürgerung gibt...auch nicht per
gewohnheitsrecht...was du auch hättest wissen können hättest du dich
mal mit dem gewohnheitsrecht auseinandergesetzt... :)
also wo sind deine argumente? wo?