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  • Jali

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Einstweilige Verfügung

Stefan Friedt schrieb am 10. Oktober 2006 12:52


> Ich erinnere mich, daß die Bücher Ende der 80er durch eine
> einstweilige Verfügung aus dem Verkehr gezogen werden mussten, weil
> sich einige christliche Gruppen sehr darüber aufgeregt hatten. Ich
> nehme mal an, dass das Verbot irgendwann wieder aufgehoben wurde.

Vermutlich wurde die einstweilige Verfügung im Hauptverfahren wieder
aufgehoben. Ein Verbot ist nämlich eine einstweilige Verfügung nicht.
Sie wird erlassen, wenn das Gericht dem Antragsteller zustimmt, daß
die Unterbindung eines möglicherweise schädlichen Sachverhalts nicht
bis zur Hauptverhandlung warten kann (daher "einstweilig").
Ich schätze die Antragsteller haben in der Hauptverhandlung verloren.

Gruß,
Jali

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