Daniel Unruh schrieb am 22.12.2021 10:56:
Naturzucker schrieb am 22.12.2021 10:40:
An dieser Stelle sei an ein früheres Urteil des BVerfG erinnert, welches verneinte, dass die Poltiik eine von Terroristen entführte Passagiermaschine einfach abschießen dürfe, nur um damit einen Terroranschlag zu verhindern und damit Menschenleben zu retten. Tenor des Urteils war, soweit ich mich erinnere, dass der Staat Menschenleben nicht gegeneinander aufrechnen dürfe.
Das erinnern Sie falsch. In der Urteilsbegründung stand, daß durch das Gesetz Menschen von Subjekt zum bloßen Objekt degradiert würden -- und das verstieße angeblich gegen die Menschenwürde.
Schönes Beispiel für selektive Wahrnehmung. In der Urteilsbegründung steht auch unmittelbar davor, dass der Staat nicht das Recht hat, eine Minderheit zugunsten einer Mehrheit zu opfern.
"Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig."
Die Situation ist bei der Impfpflicht eine völlig andere. Bei der Impfpflicht wird der Mensch als selbständig handelndes Subjekt anerkannt, dem die Pflicht zum Schutz der Mitmenschen auferlegt wird. Bestraft wird nur, wer als handelndes Subjekt die falsche Entscheidung trifft.
Was bitte ist die "falsche Entscheidung"? Wer legt fest, was die "richtige Entscheidung" ist? Bei einer Frage wie dieser hat jeder für sich zu entscheiden, was richtig oder falsch ist, das kann weder ein Anderer noch eine "Mehrheit".
Das BVerfG unter dem weitsichtigen Stephan Harbarth wird mit Sicherheit für Recht erkennen, daß die Impfpflicht verfassungskonform ist.
Ja, und wundern dürfte das niemanden, dafür wurde er ja schließlich auf diesen Posten befördert.