Daniel Unruh schrieb am 22.12.2021 10:56:
Das erinnern Sie falsch. In der Urteilsbegründung stand, daß durch das Gesetz Menschen von Subjekt zum bloßen Objekt degradiert würden -- und das verstieße angeblich gegen die Menschenwürde.
Die Situation ist bei der Impfpflicht eine völlig andere. Bei der Impfpflicht wird der Mensch als selbständig handelndes Subjekt anerkannt, dem die Pflicht zum Schutz der Mitmenschen auferlegt wird. Bestraft wird nur, wer als handelndes Subjekt die falsche Entscheidung trifft.
Das BVerfG unter dem weitsichtigen Stephan Harbarth wird mit Sicherheit für Recht erkennen, daß die Impfpflicht verfassungskonform ist.
Oh mein Gott. Dich haben sie ja ins Nirwana gerotet. :D
Vor 2-3 Monaten wäre dieser Beitrag noch als sarkastisch verstanden worden.
Die Zeit heute so aus den Fugen, dass viele das für bare Münzen nehmen.