D.o.S. schrieb am 23.12.2021 06:47:
Als in Österreich im Herbst ganze Gebiete abgeriegelt wurden, haben die Herrschenden dass Militär eingesetzt. Die standen damals bereits an den Szraßenkontrollen mit dem Maschinengewehr im Anschlag.
Waren die MGs tatsächlich "im Anschlag" (also auf das Ziel ausgerichtet)? Soldaten dürfen jederzeit scharfe Waffen mit Munition tragen, soweit sie dienstlich tätig sind. Aber im Inland dann nur zur Selbstverteidigung einsetzen oder zum Schutz militärischer Bereiche (im Rahmen des Wachdienstes). Eine Schussabgabe auf Flüchtende im Rahmen der Nacheile kann nicht verfassungskonform begründet werden.