Freier_Waehler schrieb am 23.12.2021 10:12:
CCNP schrieb am 23.12.2021 09:09:
Für eine Demo braucht es keine Erlaubnis!
Eine Anmeldung reicht. Und bei spontan (wirklich spontanen!) Demos
ist auch das nicht notwendig.Das ist korrekt. Die Anmeldung sollte aber laut Verwaltungsvorschrift 48 Stunden vor dem Ereignis eingegangen sein. Der Staat kann die Demo untersagen, wenn eine Gefährdung der Öffentlichen Ordnung vorliegt. Der erfahrener Organisator hat dann auch schon einen Anwalt beim Gericht, der in diesem Fall einen Eilantrag dagegen einreichen kann.
Was wir jetzt noch bräuchten wären Disziplinarstrafen für Staatsdiener, die allzu oft dazu neigen, missliebige Demos aus fadenscheinigen Gründen verbieten zu wollen.
Grüße,
Ein Freier Wähler
Die Gerichte segnen diese Verbote mit fadenscheinigen Begründungen nun seit über 1 Jahr regelmäßig ab. Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland defacto abgeschafft. Zumindest wenn die Demo eine "falsche" Gesinnung hat.