D.o.S. schrieb am 23.12.2021 12:15:
Es gab Bilder von Straßenkontrollen, bei denen Soldaten des österreichischen Heeres ihre Maschinengewehren umgehängt hatten und eine Hand dabei am Abzug.
Wenn du ein Gewehr oder eine Maschinenpistole in der Hand hast, dann hast du selbstverständlich die andere Hand am Griffstück, dazu ausgestreckter Zeigefinger am Abzug, aber nicht berühren, damit du nicht aus Versehen abkrümmst. Es ist absolut unzulässig, damit auf jemanden zu zielen (außer bei einer Ingewahrsamnahme bzw. dem Anwenden von Unmittelbarem Zwang).
Ob die einen Schießbefehl hatten bei einem Durchbruchsversuchs, weiß ich nicht.
Das wäre aber mal interessant gewesen.
Aber allein diese Drohkulisse ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Ja.