Neben den genannten technischen und verwaltungsmäßigen Gründen gibts noch weitere:
Zum einen die Haftung, dem Zwangsimpfling kann man ja kaum einen Blankoscheck (Haftungsausschluss) unterschreiben lassen.
Zum anderen die Inhaltsstoffe der vermeintlichen Impfstoffe, die teils nur für technische Anwendung zugelassen sind, nicht jedoch am Menschen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.12.2021 11:41).