Schukostecker schrieb am 22.12.2021 11:40:
Zum einen die Haftung, dem Zwangsimpfling kann man ja kaum einen Blankoscheck (Haftungsausschluss) unterschreiben lassen.
Die Haftungsfrage ist seit Ende 2019 beschlossen und wird zum 01.01.2024 gültig.
http://web.archive.org/web/20211206085518/https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-soziales-entschaedigungsrecht.html
Entscheidend sind hier 2 Gesetzesänderungen des Deutschen Bundestags Ende 2019,
Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024
In dieser Änderung wird ursprüngliche Zweck der "Kriegsopferfürsorge" durch "Soziale Entschädigung" ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch, Vierzehntes Buch, verwiesen.
Dieses wurde ebenfalls geändert:
Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
* Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
* derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
* Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
* durch Schutzimpfungen Geschädigtersowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert.
=> Der Staat kann also ab dem 01.01.2024 einen Lastenausgleich in den Vermögenswerten der Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen.