KillingTime schrieb am 23.12.2021 08:48:
Waren die MGs tatsächlich "im Anschlag" (also auf das Ziel ausgerichtet)? Soldaten dürfen jederzeit scharfe Waffen mit Munition tragen, soweit sie dienstlich tätig sind.
Es gab Bilder von Straßenkontrollen, bei denen Soldaten des österreichischen Heeres ihre Maschinengewehren umgehängt hatten und eine Hand dabei am Abzug.
Ob die einen Schießbefehl hatten bei einem Durchbruchsversuchs, weiß ich nicht.
Aber allein diese Drohkulisse ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Eine Schussabgabe auf Flüchtende im Rahmen der Nacheile kann nicht verfassungskonform begründet werden.
Mit Harbarth im BVerfG wird noch sehr vieles überraschend "verfassungskonform" sein die nächste Zeit.