Naturzucker schrieb am 22.12.2021 17:13:
fastix schrieb am 22.12.2021 15:39:
chefkoch01 schrieb am 22.12.2021 15:31:
Das BVerwG legalisiert zurückliegende sowie künftige Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Eventualitäten die eintreffen könnten
Jaja. Streitschuster und Tichy halten das für absurd. Aber Streitschuster, Tichy & Co. sind aus verdammt guten Gründen keine Richter.
Das jüngste Urteil des BVerfG zu der Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse wird auch in Fachkreisen kontrovers diskutiert und trifft dort keineswegs auf einhellige Zustimmung.
Jaja. Zwei Anwälte, drei Meinungen. Das hat aber mit der Eignung von Streitschuster, Tichy & Co. als Richter nichts zu tun. Und auch nicht damit, dass ein Richter sehr wohl aufgrund von nachvollziehbaren, auf stetige Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit gestützte Befürchtungen („Eventualitäten“) eine Demo verbieten darf.
Das darf ein Richter. Muss er sogar.