Naturzucker schrieb am 22.12.2021 10:40:
An dieser Stelle sei an ein früheres Urteil des BVerfG erinnert, welches verneinte, dass die Poltiik eine von Terroristen entführte Passagiermaschine einfach abschießen dürfe, nur um damit einen Terroranschlag zu verhindern und damit Menschenleben zu retten. Tenor des Urteils war, soweit ich mich erinnere, dass der Staat Menschenleben nicht gegeneinander aufrechnen dürfe.
Das erinnern Sie falsch. In der Urteilsbegründung stand, daß durch das Gesetz Menschen von Subjekt zum bloßen Objekt degradiert würden -- und das verstieße angeblich gegen die Menschenwürde.
Die Situation ist bei der Impfpflicht eine völlig andere. Bei der Impfpflicht wird der Mensch als selbständig handelndes Subjekt anerkannt, dem die Pflicht zum Schutz der Mitmenschen auferlegt wird. Bestraft wird nur, wer als handelndes Subjekt die falsche Entscheidung trifft.
Das BVerfG unter dem weitsichtigen Stephan Harbarth wird mit Sicherheit für Recht erkennen, daß die Impfpflicht verfassungskonform ist.