"Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn „bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten“ auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der „Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht“ auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend."
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054