https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/xavier-naidoo-antisemit-urteil-100.html:
Referentin bezeichnete Sänger als Antisemit
Nachdem eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung 2017 den Musiker als Antisemiten bezeichnet hatte, war Naidoo juristisch dagegen vorgegangen. Die Referentin sagte über den umstrittenen Sänger: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (...), aber das ist strukturell nachweisbar."
Naidoo war gegen die Äußerung juristisch vorgegangen. Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg urteilten zu seinen Gunsten.
Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Die Nummer kann aber auch nach hinten losgehen, siehe Fall Höcke:
https://www.rnd.de/politik/bjorn-hocke-von-gericht-nicht-als-faschist-erklart-urteil-werde-missverstanden-BQ2IHBB6O55OP2LOBGVGNQ2IYU.html
Es kann also durchaus juristisch problematisch werden, wenn man sich die o.g. "persönliche Meinung" zu eigen macht und daraus eine Behauptung wird...