DrFunfrock schrieb am 25. April 2004 14:03
> Einfach die schriftliche Kündigung per Einschreiben hinschicken
Dann mußt Du aber tatsächlich angeben, "Fernseher
verkauft/verschenkt/geklaut/zertrümmert/kaputt gegangen" oder
zumindest "Tuner ausgebaut". Mit der Angabe "hier ist kein Programm
mehr zu empfangen" geht es definitiv nicht, da ist das Gesetz dank
BGH leider so manipuliert, daß ein Fernseher mit Analog-Empfangsteil
generell zahlungspflichtig ist, ob nun Empfang tatsächlich möglich
ist oder nicht. Und das wird auch noch in 20 Jahren so sein, wenn es
nirgends mehr Analog-TV gibt.
> Bei Besuchen vor Tür diese
> sofort verschliessen
Das ist klar. Nur wer ehrlich ist und sagt "will abmelden, weil hier
geht nix mehr", den entlassen die definitiv nicht aus der
Zahlungspflicht. Wer will deswegen dann schon bis vor den BGH ziehen?
Und wer nicht zahlt, obwohl er nach deren Ansicht muß, wird halt
verklagt.
Naja, hatten wir bei Telepolis ja öfters, das Thema. Saubande!
> Einfach die schriftliche Kündigung per Einschreiben hinschicken
Dann mußt Du aber tatsächlich angeben, "Fernseher
verkauft/verschenkt/geklaut/zertrümmert/kaputt gegangen" oder
zumindest "Tuner ausgebaut". Mit der Angabe "hier ist kein Programm
mehr zu empfangen" geht es definitiv nicht, da ist das Gesetz dank
BGH leider so manipuliert, daß ein Fernseher mit Analog-Empfangsteil
generell zahlungspflichtig ist, ob nun Empfang tatsächlich möglich
ist oder nicht. Und das wird auch noch in 20 Jahren so sein, wenn es
nirgends mehr Analog-TV gibt.
> Bei Besuchen vor Tür diese
> sofort verschliessen
Das ist klar. Nur wer ehrlich ist und sagt "will abmelden, weil hier
geht nix mehr", den entlassen die definitiv nicht aus der
Zahlungspflicht. Wer will deswegen dann schon bis vor den BGH ziehen?
Und wer nicht zahlt, obwohl er nach deren Ansicht muß, wird halt
verklagt.
Naja, hatten wir bei Telepolis ja öfters, das Thema. Saubande!