Aufgeblasene Pupsbacke schrieb am 25. April 2004 14:26
> Dann mußt Du aber tatsächlich angeben, "Fernseher
> verkauft/verschenkt/geklaut/zertrümmert/kaputt gegangen" oder
> zumindest "Tuner ausgebaut".
Was geht es die Landesrundfunkanstalt an, wie jemand
sein Rundfunkempfangsgeraet entsorgt hat? Einfach
abmelden, Entzug der Einzugsermaechtigung mitteilen
(Einschreiben mit Rueckschein) und bei wiederholtem
Versuch, das Konto zu pluendern, Strafanzeige erstatten.
Schliesslich besteht keinerlei Verpflichtung, Rundfunk
oder Fernsehen zu empfangen; wer keine Leistung bezieht,
ist nicht zur Gegenleistung verpflichtet. Die
Landesrundfunkanstalten stehen rechtlich etwa so da, wie
ein Gemuesehaendler, der von ehemaligen Kunden verlangt,
dass auch weiterhin seine verschimmelten Tomaten kaufen
sollen.
MfG
> Dann mußt Du aber tatsächlich angeben, "Fernseher
> verkauft/verschenkt/geklaut/zertrümmert/kaputt gegangen" oder
> zumindest "Tuner ausgebaut".
Was geht es die Landesrundfunkanstalt an, wie jemand
sein Rundfunkempfangsgeraet entsorgt hat? Einfach
abmelden, Entzug der Einzugsermaechtigung mitteilen
(Einschreiben mit Rueckschein) und bei wiederholtem
Versuch, das Konto zu pluendern, Strafanzeige erstatten.
Schliesslich besteht keinerlei Verpflichtung, Rundfunk
oder Fernsehen zu empfangen; wer keine Leistung bezieht,
ist nicht zur Gegenleistung verpflichtet. Die
Landesrundfunkanstalten stehen rechtlich etwa so da, wie
ein Gemuesehaendler, der von ehemaligen Kunden verlangt,
dass auch weiterhin seine verschimmelten Tomaten kaufen
sollen.
MfG