Bei der Post (und vor allem bei Behörden!) interessiert der gebräuchliche Rufname nicht. Da zählt nur das, was im Personalausweis steht.
Wenn man an einen ganz genauen gerät, kann die Auslieferung sogar verweigert werden, wenn der sonst im Alltag nie verwendete zweite Vorname nicht draufsteht (der aber im Ausweis steht)!