Die Post berücksichtigt bei der Abholung lediglich Gesetze, deren Sinn schon einmal zu hinterfragen ist.
Der Paketbote darf die Sendung bei jedem beliebigen Nachbarn abgeben aber wenn die Ehefrau des Empfängers ein Paket abholen will, bekommt sie es nicht, da ja an den Mann adressiert (und natürlich umgekehrt). Da muss dann tatsächlich eine Vollmacht vorgelegt werden!