Laut Grundgesetz soll die politische Willensbildung in den Parteien erfolgen.
Das ist nicht ganz korrekt, hier der Originaltext aus Absatz 1, ich habe lediglich das "mit" hervorgehoben:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.