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  • DJ Holzbank

mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.2011

Re: und 2+4-Vertrag

Porcupine17 schrieb am 13.05.2024 22:22:

So neu ist die "atomare Teilhabe" nicht.

Und da die USA die Atomwaffen und Zündcodes haben wäre der einzige Moment der Verfügungsgewalt der wenn sie zum Einsatz an die deutschen Tornados mit deutschen Piloten gehängt und aktiviert wurden. Und dann stehen diese Piloten eigentlich unter NATO-Kommando...

Was sollen bitte die Spitzfindigkeiten? Aber gut, das kann ich auch: Im Vertrag steht nicht, dass nur die Verfügungsgewalt über _funktionsfähige_ Atomwaffen verboten ist. Also ist es dem Buchstaben des Vertrags zufolge egal, ob die Waffen aktiviert wurden.

Und an die Bundeswehr-Tonados von Büchel werden die Atomwaffen Berichten zufolge von deutschen Bodenpersonal bei jeder Übung gehängt (das gehört zur Übung), auch wenn sie dann ohne Atomwaffen starten.

Die sog. "nukleare Teilhabe" ist übrigens in der BRD hoch umstritten. Das musste im Jahre 2008 auch der wiss. Dienst des Bundestags zugeben, der aber witzigerweise daraus, dass es "kein eindeutiges Meinungsbild gibt" folgerte, dass deshalb auch keine Strafbarkeit bzw. Vertragsverletzung vorliegt.

"So kann die Strafbarkeit für Handlungen im Rahmen der Nuklearen Teilhabe aus völkerrechtlicher Sicht hier nicht abschließend beurteilt werden, da
es insbesondere hinsichtlich der Diskussion über eine eventuelle Völkerrechtswidrigkeit
von Nuklearwaffen selbst, aber auch über die der Nuklearen Teilhabe, kein eindeutiges
Meinungsbild gibt. So gesehen liegt auch eine Strafbarkeit nach deutschem Strafrecht
gegenwärtig nicht vor."
https://www.bundestag.de/resource/blob/702548/6fb86fa9f93b5ba418250061ea7d1b2e/WD-2-089-08-pdf-data.pdf

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.05.2024 08:12).

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