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  • alterpinguin

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Re: und 2+4-Vertrag

s3basti8n schrieb am 13.05.2024 16:23:

DJ Holzbank schrieb am 13.05.2024 16:21:

Artikel 3
1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html

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Da die BRD vertraglich versichert hat, sogar auf die "Verfügungsgewalt über atomare ... Waffen" zu verzichten, widersprechen eigentlich sogar Neuerungen wie die sog. "atomare Teilhabe" dem 2+4-Vertrag.

Schade das der Autor so etwas nicht weiss.

Ich würde ja in einem Posting mal aufzählen was noch so alles an ehemals "roten Linien" von Deutschland nach dem WK2 zugesichert wurde. Aber wenn ich das mache, dann ist das Posting schneller weg als ich schauen kann. Das geht so, wie die Hand auf atomarer Bewaffnung, in solche Bereiche wie nie Angriffskrieg, auch keine Unterstützung und wer sich noch daran erinnert, wie ein Bundespräsident gehen durfte weil er laut von der Sicherung der wirtschaftlichen Handelswege und Versorgung gesprochen hat, der könnte noch auf ganz andere Gedanken kommen.
Es gibt den Spruch vom fruchtbaren Schoss und deutsche Geschichte reicht ja locker über das letzte Jahrhundert zurück.

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