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  • Porcupine17

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Re: und 2+4-Vertrag

DJ Holzbank schrieb am 13.05.2024 16:21:

Artikel 3
1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html

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Da die BRD vertraglich versichert hat, sogar auf die "Verfügungsgewalt über atomare ... Waffen" zu verzichten, widersprechen eigentlich sogar Neuerungen wie die sog. "atomare Teilhabe" dem 2+4-Vertrag.

So neu ist die "atomare Teilhabe" nicht. Und da die USA die Atomwaffen und Zündcodes haben wäre der einzige Moment der Verfügungsgewalt der wenn sie zum Einsatz an die deutschen Tornados mit deutschen Piloten gehängt und aktiviert wurden. Und dann stehen diese Piloten eigentlich unter NATO-Kommando...

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