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  • Germann

151 Beiträge seit 30.04.2024

Re: und 2+4-Vertrag

DJ Holzbank schrieb am 13.05.2024 16:21:

Artikel 3
1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html

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Da die BRD vertraglich versichert hat, sogar auf die "Verfügungsgewalt über atomare ... Waffen" zu verzichten, widersprechen eigentlich sogar Neuerungen wie die sog. "atomare Teilhabe" dem 2+4-Vertrag.

Was interessieren sich die Kalten Krieger 2.0 denn für Verträge? Regelungen, die ihren Interessen widersprechen, werden von denen doch als WC-Papier verwendet.

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