Ansicht umschalten
Avatar von buerocrat
  • buerocrat

mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.2007

Ansprüche

Sideshow-Bob schrieb am 25. August 2007 20:14

> buerocrat schrieb am 25. August 2007 16:33

> > Im WK2 und unmittelbar danach wurde alles mögliche enteignet und
> > eingefroren. Denoch: Wem es im real existierenden Nationalsozialismus
> >  zu ungemütlich wurde konnte (zunehmend erschwert) ins Ausland gehen
> > und sein Kapital mitnehmen. Er konnte das wenn auch teils mit
> > erheblichen Einbußen tun und weiterleben.

> Ja, konnte er. Aber auch hier reden wir über verschiedene Ligen: Wenn
> ein 10 Mio EUR schwerer Mensch durch solche Sicherungsmaßnahmen 95 %
> seines Vermögens verliert, hat er hinterher immer noch genug zum
> Leben (im Sinne einer vermögensverzehrenden Rente).

> Wenn ein Mensch mit 100 000 EUR einen solchen Verlust erleidet, kann
> er nochmal gut essen gehen und sich anschließend im Baumarkt einen
> Strick kaufen. Der Rest reicht dann für eine würdige Beerdigung.

Die 95% sind völlig aus der Luft gegriffen. Du kannst es drehen und
wenden wie Du willst. In einem kapitalgedecken System sind die
Chancen höher. Natürlich können die Machthaber Umlagerentenansprüche
verwehren und enteignen. Der Enteignung kann man durch entsprechende
Risikostreung vorbeugen.

Zur Sicherheit der Umlagerente: den Sudendeutschen wurde durch die
Benes Dekrete sämtliche erworbenen Umlagerentenansprüche und
Pensionen abgesprochen. Diese Personen haben jahrelang umsonst
"eingezahlt" ohne eine Pfennig von Ihrem Geld wiederzusehen. Das
Umlagerentensystem der DDR konnte nach dem Zusammenbruch dieser die
Ansprüche gar nicht mehr erfüllen.


> > Was tust Du in so einem Fall als Bezieher einer deutschnationalen
> > Umlagerente?
> >

> Weiterleben?

Wenn Du Pech hast landest in einem Lager in unwirtliche Gegend wo Du
frierst und hungerst.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten