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51 Beiträge seit 18.01.2000

Juristischer Erstschlag

Gleich die erste Frage war IMO falsch gestellt, fuehrte aber trotzdem
zu einer interessanten Antwort.

Falsch an der Frage ist, dass es natuerlich kaum Aufgabe eines Anwalts
sein sollte, eine klaerende Email zu schreiben. Die sollte eigentlich
der Betroffene selbst schicken. Anwaelte haben auch vor zwanzig Jahren
nicht umsonst gearbeitet.

Die Antwort freilich deute ich so, dass derjenige, der zuerst
juristisch aktiv wird, zunaechstmal die besseren Karten hat. Mit
anderen Worten, die Gesetze zwingen einen Betroffenen quasi zum
'Juristischen Erstschlag', weil eine klaerendes Gespraech bereits
schwere Folgen haben kann. Da stimmt doch etwas nicht, entweder an der
Antwort oder an den Gesetzen. Da Gesetze hauptsaechlich von Juristen
gemacht werden, halte ich letzteres leider durchaus fuer moeglich.


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