Gravenreuth schreibt in besagtem Interview:
"Günter Frhr. von Gravenreuth: Das Problem ist ein ganz anderes. Vor
jeder Abmahnung oder einem Telefonat muss die Sache und Rechtslage
geklärt werden. Das ist der Punkt, welcher Kosten verursacht.
Anschließend das Telefonat oder die Abmahnung ist nur noch eine
Formsache. Wenn Kosten anfallen, dann will man sie gerne auf den
abwälzen, den man für einen "Übeltäter" hält."
Wenn es tatsächlich einen Rechtsanwalt braucht, der angeblich nicht
unerhebliche Rechtsabklärungen tätigt, so ist dies ein gewichtiges
Indiz, dass ein Laie gar nicht willentlich gegen Recht verstossen
konnte (es sei denn, er sei auch Rechtsanwalt). Der Laie kann also kein
Übeltäter sein und die Kosten für die Abmahnung sind demnach nicht
gerechtfertigt.
Übrigens interessant, dass es gewisse Leute nötig haben, mit Adels- und
Freiherrentitel aufzutreten. Sowas gibt es hierzulande (Schweiz nicht).
Hans Keller
"Günter Frhr. von Gravenreuth: Das Problem ist ein ganz anderes. Vor
jeder Abmahnung oder einem Telefonat muss die Sache und Rechtslage
geklärt werden. Das ist der Punkt, welcher Kosten verursacht.
Anschließend das Telefonat oder die Abmahnung ist nur noch eine
Formsache. Wenn Kosten anfallen, dann will man sie gerne auf den
abwälzen, den man für einen "Übeltäter" hält."
Wenn es tatsächlich einen Rechtsanwalt braucht, der angeblich nicht
unerhebliche Rechtsabklärungen tätigt, so ist dies ein gewichtiges
Indiz, dass ein Laie gar nicht willentlich gegen Recht verstossen
konnte (es sei denn, er sei auch Rechtsanwalt). Der Laie kann also kein
Übeltäter sein und die Kosten für die Abmahnung sind demnach nicht
gerechtfertigt.
Übrigens interessant, dass es gewisse Leute nötig haben, mit Adels- und
Freiherrentitel aufzutreten. Sowas gibt es hierzulande (Schweiz nicht).
Hans Keller