Ansicht umschalten
Avatar von Heisekucker
  • Heisekucker

mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.2008

Re: Unterscheidung zwischen Kapitalismus und Kapitalismusformen

schwachstromtechnik schrieb am 22. September 2014 13:13

> Heisekucker schrieb am 22. September 2014 11:46

> > Richtigerweise müßten Sie oben schreiben:
> > 
> > Die Abteilung Wirbeltiere, innerhalb der Lebewesen, zeichnet sich aus

> Ich definiere: Die Abteilung Hunde, innerhalb der Lebewesen, zeichnet
> sich aus

> > durch die Merkmale 

> und hier zähle ich genau die Merkmale der Wirbeltiere auf:

> > 1. ...
> > 2. ...
> > (...)
> > n. ...
> > 
> > Der zu untersuchende Gegenstand, mit Namen Hund, weist die Merkmale

> Der zu untersuchende Gegenstand, mit Namen Karpfen, weist die
> Merkmale

> > 1. ...
> > 2. ...
> > (...)
> > n. ...
> > auf. Diese Merkmale stimmen mit den für die Bezeichnung Wirbeltiere
> > überein, somit ist ein Hund ein Wirbeltier. Beim Karpfen das gleiche.

> auf. Diese Merkmale stimmen mit denen für die Bezeichnung Hunde
> überein, somit ist ein Karpfen ein Hund.

Sie haben die Unterscheidung zwischen Oberbegriff und Unterbegriff,
von denen mehrere Unterbegriffe unter einen Oberbegriff gefasst
werden können, OHNE das dabei Deckungsgleichheit zwischen den
Unterbegriffen herrscht, NOCH nicht verstanden.
Denn das ein Unterbegriff unter einen Oberbegriff geordnet wird,
heißt nicht, das alle Unterbegriffe die selben Eigenschaften
aufweisen, sondern lediglich einen Mindesteigenschaftensatz bezüglich
des Oberbegriffes aufweisen müssen.
Unterbegriffe gleichen sich aber nur in diesem Oberbegriffsmindest-
eigenschaftensatz.
Darüber hinaus aber teils sehr unterschiedlich als Unterbegriffe
zueinander stehen können, sozusagen unterschiedlich nebeneinander,
d.h. gemeinsam in ihrer (Mindest)Gleichheit und (Rest)Verschiedenheit
unter dem Oberbegriff stehen.

Dreh und Angelpunkt ist nicht die Stellung der Unterbegriffe
zueinander, sondern die Stellung des einzelnen Unterbegriffs zum
Oberbegriff.

Nachtrag:
Sie machen obig bei ihrer Hund/Karpfen-Gleichsetzung den
tiefgreifenden Fehler, das sie verkennen, das der Oberbegriff durch
die ihm zugeschriebenen Merkmale abschließend beschrieben ist.
Das heißt das vom Oberbegriff hin zum Unterbegriff immer noch weitere
Unterbegriffs-Merkmale, welche aber für die Oberbegriffszuordnung
einerlei sind, hinzutreten, denn sonst wäre die Scheidung in Ober-
und Unter- schlicht Unfug.
Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
fallen.
Soll Karpfen aber ein Oberbegriff neben Oberbegriff Hund sein, kann
logisch keiner von beiden ein dem anderen unterfallender Unterbegriff
sein, aber das wollen Sie ja gerade, den Unterfall.
Wollen Sie aber Hund als Oberbegriff stehn lassen, dann muss die
Merkmalsauflistung für den Oberbegriff Hund abschließend sein.
Wie Sie dann noch Karpfen unter diese abschließende
Merkmalsauflistung (Hund) eingeordnet bekommen, bleibt ihr
Geheimniss, denn Karpfen müßte ALLE Oberbegriffsmerkmale(Hund)
erfüllen.
Das schaffen Sie aber nur wenn sie Hund gerade nicht erschöpfend 
als Hund beschreiben, nur um doch noch den Karpfen im Hund unter-
zubringen.

Welchem Zweck, zumindest wohl keinen Erkenntniszweck, eine solche
unzureichende Oberbegriffsbestimmung Hund dienen soll, außer dem,
doch auch Karpfen zu sein, werden Sie wohl nicht erklären können.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten