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  • Heisekucker

mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.2008

Bei Ihnen dürfte vom Hund nicht viel übrig bleiben, damit ein Karpfen Hund sei!?

Sie machen obig bei ihrer Hund/Karpfen-Gleichsetzung den
tiefgreifenden Fehler, das sie verkennen, das der Oberbegriff durch
die ihm zugeschriebenen Merkmale abschließend beschrieben ist.
Das heißt das vom Oberbegriff hin zum Unterbegriff immer noch weitere
Unterbegriffs-Merkmale, welche aber für die Oberbegriffszuordnung
einerlei sind, hinzutreten, denn sonst wäre die Scheidung in Ober-
und Unter- schlicht Unfug.
Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
fallen.
Soll Karpfen aber ein Oberbegriff neben Oberbegriff Hund sein, kann
logisch keiner von beiden ein dem anderen unterfallender Unterbegriff
sein, aber das wollen Sie ja gerade, den Unterfall.
Wollen Sie aber Hund als Oberbegriff stehn lassen, dann muss die
Merkmalsauflistung für den Oberbegriff Hund abschließend sein.
Wie Sie dann noch Karpfen unter diese abschließende
Merkmalsauflistung (Hund) eingeordnet bekommen, bleibt ihr
Geheimniss, denn Karpfen müßte ALLE Oberbegriffsmerkmale(Hund)
erfüllen.
Das schaffen Sie aber nur wenn sie Hund gerade nicht erschöpfend 
als Hund beschreiben, nur um doch noch den Karpfen im Hund unter-
zubringen.

Welchem Zweck, zumindest wohl keinen Erkenntniszweck, eine solche
unzureichende Oberbegriffsbestimmung Hund dienen soll, außer dem,
doch auch Karpfen zu sein, werden Sie wohl nicht erklären können.

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