Heisekucker schrieb am 22. September 2014 15:26
> Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
> definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
> nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
> Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
> fallen.
Genau so hatte ich das gemeint, Karpfen bleibt Unterbegriff. Mit
Ausnahme von "Hund", der bei mir "Wirbeltier" bedeutet (es wird nur
das Symbol ersetzt), behalten alle Begriffe ihre herkömmliche
Bedeutung.
> Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
> definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
> nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
> Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
> fallen.
Genau so hatte ich das gemeint, Karpfen bleibt Unterbegriff. Mit
Ausnahme von "Hund", der bei mir "Wirbeltier" bedeutet (es wird nur
das Symbol ersetzt), behalten alle Begriffe ihre herkömmliche
Bedeutung.