schwachstromtechnik schrieb am 22. September 2014 16:34
> Heisekucker schrieb am 22. September 2014 15:26
>
> > Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
> > definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
> > nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
> > Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
> > fallen.
>
> Genau so hatte ich das gemeint, Karpfen bleibt Unterbegriff. Mit
> Ausnahme von "Hund", der bei mir "Wirbeltier" bedeutet (es wird nur
> das Symbol ersetzt), behalten alle Begriffe ihre herkömmliche
> Bedeutung.
Na da bin ich ja mal gespannt wie Sie Karpfen, Forelle, Rottweiler,
Schäferhund, Wolf und so weiter dem "Hund" unterfallen lassen.
Sicher ein Kinderspiel für Sie, Forelle und Rottweiler mit
gleichlautenden "Hunde"-Begriffsmerkmalen zu bestimmen. Wird sicher
spannend, was dann noch für den Wirbeltier-Oberbegriff übrig bleibt.
Nur zu, keine Müdigkeit vorschützen!
> Heisekucker schrieb am 22. September 2014 15:26
>
> > Wenn Sie nun Hund zum Oberbegriff ernennen, das steht ihnen durch
> > definitorische Freiheit offen, dann kann eine Zuordnung von Karpfen
> > nurmehr als Unterbegriff, aber nicht mehr als gleichberechtigter
> > Oberbegriff stattfinden, denn Karpfen soll ja nach Ihnen unter Hund
> > fallen.
>
> Genau so hatte ich das gemeint, Karpfen bleibt Unterbegriff. Mit
> Ausnahme von "Hund", der bei mir "Wirbeltier" bedeutet (es wird nur
> das Symbol ersetzt), behalten alle Begriffe ihre herkömmliche
> Bedeutung.
Na da bin ich ja mal gespannt wie Sie Karpfen, Forelle, Rottweiler,
Schäferhund, Wolf und so weiter dem "Hund" unterfallen lassen.
Sicher ein Kinderspiel für Sie, Forelle und Rottweiler mit
gleichlautenden "Hunde"-Begriffsmerkmalen zu bestimmen. Wird sicher
spannend, was dann noch für den Wirbeltier-Oberbegriff übrig bleibt.
Nur zu, keine Müdigkeit vorschützen!