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  • Hambarg

mehr als 1000 Beiträge seit 27.12.2019

Stimmt es

, dass bei den vorgelagerten Test

a) eine Altersgrenze von beispielsweise 60 Jahren bestand

b) als Impfschäden nur Ereignisse mit etwa 10 Tagen zum Verabreichungstermin gewertet wurden

c) Schüttelfrost als nicht schwerwiegend kategorisiert wurde?

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