Die Rede ist vom Helms-Burton-Gesetz, welches insofern völkerrechtlich fragwürdig ist, da es den zivilrechtlichen Anspruch der USA auch im Hinblick auf geschäftliche Transaktionen zwischen Drittstaatsangehörigen auf Drittstaatenterritorium statuiert. Die EU und die UN-Vollversammlung sehen das übrigens genauso....