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  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Falsch

Bisher müssen Menschen, die zum Beispiel wegen Fahrens ohne Ticket Geldstrafen nicht zahlen können, für ein Vielfaches der "Schadenssumme" in den Knast

sie müssen nur, wenn sie entweder aus Prinzip schwarz fahren, oder wenn sie sich bei der Verhandlung so dämlich anstellen, dass dem Gericht keine andere Möglichkeit geboten wird.

Denn natürlich geht es auch anders, doch dabei muss die Verteidigung auch mitspielen. Und bis es zu einer entsprechenden Verhandlung kommt, bei der der Angeklagte verurteilt werden könnte, gibt es auch viele Schritte, bei denen der "Täter" Hilfe bekommen kann und diese annehmen kann.

Im ersten Fall, Schwarzfahren aus Prinzip, finde ich, dass dem Verurteilten die Gefängniskosten auch aufgebrummt werden sollten.
Oder wie lautete es einmal auf einer "Werbung" des RMV so schön. "Schwarzfahren? Kann ich mir nicht leisten." Und es war ein Mann im Banker-Outfitt zu sehen.

im zweiten Fall landet der "Täter" nur im Knast, wenn er die vielen Hilfsangebote und Möglichkeiten, die es vor der Verhandlung ja gibt, nicht nutzt.
Und ja, es gibt solche "armen Schweine", doch es sind eine sehr geringe Anzahl.
Dafür werden solche Möglichkeiten immer unglaublich hochgespielt. Wenn die, die dieses machen, den Leuten helfen würden, würden sie mit weniger Aufwand mehr erreichen.

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