In der Tat, hier wird ein wichtiges Problem angesprochen. Die Umrechnung 1:2 Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe wäre sicherlich ein guter Schritt.
Nicht vergessen werden sollte, dass die Ersatzfreiheitsstrafe den Steuerzahler viel Geld kostet.
Bei aller Sympathie für die Initiative:
Die Übernahme fremder Geldstrafen kann als Strafvereitelung gewertet werden, was wiederum ein Straftatbestand wäre.