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  • Chris Lock

62 Beiträge seit 14.10.2021

Zahlen fremder Strafe ist eine Strafvereitelung

In der Tat, hier wird ein wichtiges Problem angesprochen. Die Umrechnung 1:2 Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe wäre sicherlich ein guter Schritt.

Nicht vergessen werden sollte, dass die Ersatzfreiheitsstrafe den Steuerzahler viel Geld kostet.

Bei aller Sympathie für die Initiative:
Die Übernahme fremder Geldstrafen kann als Strafvereitelung gewertet werden, was wiederum ein Straftatbestand wäre.

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