Also war es so, dass sowohl die Quarantäneanordnung wegen der fehlenden Kausalität als auch die polizeilichen Absperrmaßnahmen wegen des drastischen Übergriffs gegen die Freiheitsrechte rechtswidrig waren.
Weil die Verfassungswidrigkeit der Polizeimaßnahmen, die sehr augenfälig an die Ghettoisierung vergangener Zeiten erinnerte, wesentlich offensichtlicher war, hat man sich darauf fokussiert.
Das heißt noch lange nicht, dass die Quarantäneordung an sich nicht widerrechtlich war. Da sogar die CDU-Hofschranzen im Bundesverfassungsgericht an anderer Stelle auf die Prüfung der Kausalität verzichtet haben, hätte es womöglich auch hier wieder ein Rechtsstaats-Desaster gegeben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.12.2023 08:31).