Parameter schrieb am 20. Juni 2004 17:27
> > Kotzen könnte man da.
> > Interessiert sich eigentlich irgendjemand für den Artikel 146 des
> > Grundgesetzes ???
>
> Der wurde nach der Wiedervereinigung gestrichen...
Nein, so einfach geht das nicht.
Er wurde einfach ignoriert und übergangen - man hat eindeutig dagegen
verstossen.
Very much thanks, Mr. Schäuble.
> Der Bundestag hat einfach das Alte weiterbenutzt, minus 146
> natürlich. Die waren sogar zu faul das Grundgesetz in Verfassung
> umzubennen.
Der Bundestag hat über das GG oder die fehlende Verfassung gar nicht
zu entscheiden.
Mit einer einfachen Umbenennung wäre es nicht getan gewesen.
Ein Referendum, sprich Volksabstimmung wäre erforderlich gewesen - so
wie nach Art 146 GG ohne Ausnahmeregelungen festgeschrieben.
Schön wenn man Gesetze nur befolgen braucht, wenn es einem grade in
den Kram passt - jedenfalls in einer gewissen Gesellschaftskaste.
Der Zustand, in dem sich Deutschland seit der "Wiedervereinigung"
rechtlich befindet, bezeichnen gewisse Zungen aus gewissen Parteien
immer wieder gerne als "rechtsfreien Raum".
Strenggenommen -und das Recht ist in einem echten Rechtsstaat nun mal
ohne wenn und aber streng zu nehmen- hat die in Berlin amtierende
Regierung gar keine vom Volk in irgendeiner Weise legitimierte
Gesetzgebungsgewalt im Lande.
Denn das -nach wie vor als Basis der Gesetzgebung herangezogene- GG
hatte in Berlin zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit (oops!).
> > Kotzen könnte man da.
> > Interessiert sich eigentlich irgendjemand für den Artikel 146 des
> > Grundgesetzes ???
>
> Der wurde nach der Wiedervereinigung gestrichen...
Nein, so einfach geht das nicht.
Er wurde einfach ignoriert und übergangen - man hat eindeutig dagegen
verstossen.
Very much thanks, Mr. Schäuble.
> Der Bundestag hat einfach das Alte weiterbenutzt, minus 146
> natürlich. Die waren sogar zu faul das Grundgesetz in Verfassung
> umzubennen.
Der Bundestag hat über das GG oder die fehlende Verfassung gar nicht
zu entscheiden.
Mit einer einfachen Umbenennung wäre es nicht getan gewesen.
Ein Referendum, sprich Volksabstimmung wäre erforderlich gewesen - so
wie nach Art 146 GG ohne Ausnahmeregelungen festgeschrieben.
Schön wenn man Gesetze nur befolgen braucht, wenn es einem grade in
den Kram passt - jedenfalls in einer gewissen Gesellschaftskaste.
Der Zustand, in dem sich Deutschland seit der "Wiedervereinigung"
rechtlich befindet, bezeichnen gewisse Zungen aus gewissen Parteien
immer wieder gerne als "rechtsfreien Raum".
Strenggenommen -und das Recht ist in einem echten Rechtsstaat nun mal
ohne wenn und aber streng zu nehmen- hat die in Berlin amtierende
Regierung gar keine vom Volk in irgendeiner Weise legitimierte
Gesetzgebungsgewalt im Lande.
Denn das -nach wie vor als Basis der Gesetzgebung herangezogene- GG
hatte in Berlin zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit (oops!).