Wenn es für mich z.B. klar ersichtlich ist, daß ein Bundesgesetz
gegen die EU-Verfassung verstößt. Kann ich dann einfach vor dem
EU-Gerichtshof drauf los klagen? Also hab ich als EU-Bürger mein
persönliches Veto? Oder muß ich erst langwierig nachweisen, daß ich
vom Bundesgesetz so und so getroffen/betroffen bin? Und erst dann
käme es zu einem Verfahren.
Letzteres ist nämlich das gegenwärtige Hauptproblem mit dem
Grundgesetz. Man muß nachweisen, daß man von der Verwaltung so und so
behandelt wurde. Das hilft einem nicht weiter, wenn Gesetze generell
am Grundgesetz dran vorbei gemacht werden und Menschen hinterrücks
treffen. So daß man absolut keine handhabe hat.
Gruß
Slawek
gegen die EU-Verfassung verstößt. Kann ich dann einfach vor dem
EU-Gerichtshof drauf los klagen? Also hab ich als EU-Bürger mein
persönliches Veto? Oder muß ich erst langwierig nachweisen, daß ich
vom Bundesgesetz so und so getroffen/betroffen bin? Und erst dann
käme es zu einem Verfahren.
Letzteres ist nämlich das gegenwärtige Hauptproblem mit dem
Grundgesetz. Man muß nachweisen, daß man von der Verwaltung so und so
behandelt wurde. Das hilft einem nicht weiter, wenn Gesetze generell
am Grundgesetz dran vorbei gemacht werden und Menschen hinterrücks
treffen. So daß man absolut keine handhabe hat.
Gruß
Slawek