> |unbedingte Gleichstellung von Mann und Frau
> Es gibt eben kein _unbedingte_ Gleichstellung von Mann und Frau.
> Im Gegenteil, z.B. bei der Wehrpflicht hat sich Staat Bedingungen
> geschaffen, unter denen er dieses Gebot umgehen kann.
Nach der Ratifizierung der Verfassung steht EU-Recht grundsätzlich
über dem Recht der Mitgliedsstaaten, d.h. wenn eine EU-Kommision
beschliessen würde das Frauen ebenfalls zum Militär müssen könnte
unsere Regierung nichts dagegen tun.
Die Entscheidungsgewalt der deutschen Regierung wäre dann in etwa
vergleichbar mit der Befehlsgewalt heutiger Bundesländerregierungen.
Gleiches gilt natürlich auch wenn die EU beschliesst mal wieder in
den Krieg zu ziehen ;)
*pling*
dieGitarre
> Es gibt eben kein _unbedingte_ Gleichstellung von Mann und Frau.
> Im Gegenteil, z.B. bei der Wehrpflicht hat sich Staat Bedingungen
> geschaffen, unter denen er dieses Gebot umgehen kann.
Nach der Ratifizierung der Verfassung steht EU-Recht grundsätzlich
über dem Recht der Mitgliedsstaaten, d.h. wenn eine EU-Kommision
beschliessen würde das Frauen ebenfalls zum Militär müssen könnte
unsere Regierung nichts dagegen tun.
Die Entscheidungsgewalt der deutschen Regierung wäre dann in etwa
vergleichbar mit der Befehlsgewalt heutiger Bundesländerregierungen.
Gleiches gilt natürlich auch wenn die EU beschliesst mal wieder in
den Krieg zu ziehen ;)
*pling*
dieGitarre