Fenichel schrieb am 18.05.2024 17:36:
Angesichts des politischen Schadens ist das Zivilrecht relativ belanglos.
Es geht um die Einschränkung der Demokratie, nicht um die Reisekostenabrechnung.
Der entstandene materielle Schaden ist aber durchaus ein erwähnenswerter Aspekt. Er dürfte im 5-stelligen Bereich liegen und ist für einen Arzt, der vorwiegend karitativ tätig ist, mit Sicherheit bedeutend. Dass die deutsche Regierung sich eine verdiente rechtsstaatliche Ohrfeige eingefangen hat dürfte wohl unbestritten sein. Und in der Außenwirkung ist das natürlich auch ein Totalschaden.