Wäre aber wohl auch ziemlich schäbig, wenn ver.di das anders handhaben würde. Keine echte "Großtat", denn alles andere würde ja nach Gewerkschaftsstatuten gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Anders sähe die Sache aus, wenn ver.di seine Juristen beauftragen würde, im Interesse seiner Mitglieder die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" auf den Prüfstand des BVerfG zu stellen. Soweit die bislang zugelassenen Impfmittel keinen nachhaltigen Schutz vor Infektion oder Erkrankung darstellen, ist durchaus die Frage, ob diese Impfpflicht verhältnismäßig ist.
Und ob es sich überhaupt um eine Impfung handelt, oder ob es nicht vielleicht doch eher eine Art "prophylaktische Aktivierung des Immunsystems für kurze Zeit" ist, soweit der Erreger, gegen den die Impfstoffe spezifische Wirkstoffe ("Spikes") enthalten oder deren Bildung anregen, gar nicht mehr im Umlauf ist.