Kollegen:
Hier im Landkreis wurde vorige Woche diskutiert, wie man mit dem absehbaren Mangel an qualifizierten Kräften denn umgehen kann.
Vorläufiges Ergebnis:
Wenn das Betretungsverbot in Kraft tritt, dann muß die Einrichtung an das Gesundheitsamt melden, welche Beschäftigte keinen Nachweis vorgelegt haben.
Benötigt die Einrichtung diese Mitarbeiter (oder einige davon) unbedingt zur Aufrechterhaltung des Betriebes, dann muß er das dem Gesundheitsamt nachweisen und kann eine Ausnahmegenehmigung für alle oder Einzelne beantragen.
Das gibt Zoff zwischen Mitarbeitern und Leitung.
Und auch unter den Kollegen...