In der chemischen Industrie gearbeitet. An der Ausübung meiner Arbeit waren bestimmte gesundheitliche Anforderungen geknüpft. So wurde ich regelmäßig vom Werksarzt untersucht und nur mit seinem o.k. durfte ich an meinem Arbeitsplatz weiterarbeiten.
Daß es also gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Berufe gibt, ist schon immer so gewesen. Daß es notwendig ist, bei Pflegeberufen während einer Pandemie vollständige Impfung zur Voraussetzung zu machen, ist nicht zu bestreiten. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen meinem Fall und dem der Betroffenen in den Pflegeberufen: bei mir war ein bestimmter Gesundheitsnachweis Voraussetzung meiner Einstellung und damit Inhalt meines Arbeitsvertrages, bei den Menschen in den Pflegeberufen ist dies - zumindest oft - nicht der Fall, zumindest ist vollständige Impfung nicht immer Einstellungsvoraussetzung. Ein Entlassungsgrund ist deshalb auch nicht gegeben, sollte sich aus diesem Personenkreis jemand nicht impfen lassen. Natürlich wird Verdi diese Kollegen arbeitsrechtlich vertreten, - auch wenn diese Gewerkschaft inhaltlich eine andere Position vertritt. Etwas anderes wäre es - so sehe ich es - wenn ein AG etwa eine Intensivkrankenschwester wegen fehlender Impfungen nicht weiter auf der Intensivstation weiterbeschäftigt oder weiterbeschäftigen kann und unter Weiterbezahlung ihrer aktuellen Bezüge etwa in die Küche, beim Telefondienst oder an der Pforte unterqualifiziert beschäftigt.
Das- denke ich - könnte aktuell eher passieren.