Betroffenen Teilnehmern empfiehlt Prof. Dr.Martin Schwab (Rechtswissenschaft) folgende Erklärung abzugeben:
Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“
https://diekontrollgruppe.de/2021/08/15/prof-martin-schwab-zum-indirekten-impfzwang/