BythMuster schrieb am 13.04.2022 23:57:
Bezogen auf den Fall - Immerhin könnte der Arbeitgeber Dir ja eine andere Arbeit anbieten, die nicht der Impfpflicht unterliegt.
Unwissen scheint nach wie vor die größte Triebfeder für Querulantentum zu sein.
Nun, das will ich sehen, wie einer Pflegekraft, die für die Arbeit im Pflegeunternehmen, für die die einrichtungsbezogene (nicht aufgabenbezogene) Impfpflicht gilt, einen anderen Job ausüben dürfen soll.
Das Gleiche gilt natürlich für Krankenhausangestellte und Mitarbeiter einer Arztpraxis.
Du solltest Dir Deine eigene Anforderung zu Herzen nehmen.