RxN schrieb am 14.04.2022 00:55:
Ab dem 01.03. wurden mit allen ungeimpften Personen in der Firma, egal ob Bürokraft, Buchhaltung, EDV, Sozialarbeiter, Hausmeister oder eben Beschäftigte die unter die einrichtungsbezogenen Impfpflicht fallen ein Gespräch (eher ein Monolog) geführt und ganz klar mitgeteilt, dass jeder Ungeimpfte zum 16.03. bei Wegfall der Bezüge frei gestellt wird, bis das Gesundheitsamt die Genehmigung zur Weiterbeschäftigung erteilt, sich die Gesetzeslage ändert oder die vollständige Impfung nachgewiesen wird.
Ziemlich miese Methode, denn die unbezahlt freigestellten haben keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld.
59 Mitarbeiter*innen haben gekündigt, die anderen haben sich impfen lassen.
Gehört ebenfalls zur miesen Methode: alle, die von sich aus kündigen bekommen drei Monate keine Arbeitslosengeld.
Eine unglaubliche Unverschämtheit, sowas!