BythMuster schrieb am 13.04.2022 23:57:
Aus einem bestehenden Job heraus kann man sich ohne Kündigung praktisch nicht arbeitssuchend melden. Bezogen auf den Fall - Immerhin könnte der Arbeitgeber Dir ja eine andere Arbeit anbieten, die nicht der Impfpflicht unterliegt.
Doch, kann man. Zum Beispiel wenn man arbeitsunfähig ist. Nach 78 Wochen läuft das Krankengeld aus, dann meldet man sich, obwohl man einen Arbeitsplatz hat, arbeitssuchend.
Unwissen scheint nach wie vor die größte Triebfeder für Querulantentum zu sein.
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