Cmdr. Bimberle schrieb am 14.04.2022 13:20:
Aha? Bezichtigst du hier gerade random Leute einer schweren, staatsgefährdenden Straftat?
Ich glaube das nennt man Verleumdung, strafbar gemäß § 187 StGB. Hilfsweise üble Nachrede, § 186 StGB.
Du Wutzwerg.
Schon der Begriff der "schweren, staatsgefährdenden Straftat" ist Bullshit eines Kleingeist. Evtl. aus einer rechten Partei wie der CDU.
So etwas gibt es nicht mal ohne "schweren" davor.
Kein denkbarer Terroranschlag könnte in Deutschland "den Staat gefährden".
Und trotz "Nordkreuz"-Spinnern würde ein explodierender Bundestag mit hunderten toter Politiker nicht zu einem Putsch führen können.