Einmal ein Auszug aus der Dienstvorschrift der Bundeswehr und der dazugehörigen Taschenkarte:
Ab einer Wassertiefe von 1,20 m nimmt der Soldat selbständig Schwimmbewegungen auf. Die Grußpflicht entfällt hierbei.
Beim erreichen der Baumkrone hat der Soldat das Klettern einzustellen.
Dem Soldat ist es verboten, Schnee zu formen und zu beschleunigen.
Bei Eintritt der Dunkelheit ist mit Nachlassen der Sicht zu rechnen.
Liegt der Kopf mehr als 20 cm vom Rumpf entfernt, ist der Tod festzustellen.
Bei Schnee und Frost ist mit auftretender Kälte zu rechnen.
Zumindest bis vor nicht allzu langer Zeit war es eine Auflage für Kampfflugzeuge der Luftwaffe befähigt zu sein Atombomben abwerfen zu können. Dies galt für den F 104 Starfighter wie auch für den Tornado und meines Wissens nach auch für den Eurofighter.